Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Becker-Reisen.com
Wir, das Busunternehmen Becker, sind ein Familienbetrieb, der seinen Kunden (nachfolgend: „Reisende") vielfältige Reisen anbietet. Hierzu gehören sowohl Tagesfahrten als auch Pauschalreisen.
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Reisenden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind volljährige Verbraucher (§ 13 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Unternehmer (§ 14 BGB).
2. Abschluss des Reisevertrages
a) Bei der Darstellung unserer Reisen auf unserer Internetseite, auf Flyern oder anderem Werbematerial handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine unverbindliche Aufforderung an den Reisenden, uns ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages zu machen.
b) Online-Buchung: Mit dem Absenden der Buchung über unsere Internetseite gibt der Reisende ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande, die unverzüglich nach der Buchung auf elektronischem Weg (E-Mail) übermittelt wird. Bei Pauschalreisen erhält der Reisende mit der Buchungsbestätigung den Sicherungsschein.
c) Buchung im Büro, telefonisch oder schriftlich: Die Reiseanmeldung kann auch persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Post erfolgen. Der Reisevertrag kommt in diesen Fällen mit unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande — bei Tagesfahrten auch durch (fern-)mündliche Zulassung zur Reise. Übersenden wir dem Reisenden einen schriftlichen Reisevertrag, gilt die im Vertrag genannte Rücksendefrist; geht der unterschriebene Vertrag nicht fristgerecht bei uns ein, verliert die Reservierung ihre Gültigkeit.
d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab und haben wir auf die Abweichung ausdrücklich hingewiesen, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
3. Zahlung
a) Es gelten die im jeweiligen Angebot angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungen sind je nach angebotener und gewählter Zahlungsart per Banküberweisung, Kreditkarte oder Wallet-Zahlung (Zahlungsdienstleister Stripe), PayPal oder — soweit angeboten — bar möglich.
b) Fälligkeit: Der Reisepreis wird sechs Wochen vor Reisebeginn fällig. Der Reisende erhält rechtzeitig eine Zahlungsaufforderung per E-Mail mit den Zahlungsmöglichkeiten. Bei Pauschalreisen fordern wir Zahlungen erst nach Übermittlung des Sicherungsscheins (§ 651r Abs. 4 BGB). Dem Reisenden steht es frei, den Reisepreis bereits bei der Buchung zu zahlen.
c) Bei Vertragsabschlüssen weniger als sechs Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis mit Vertragsschluss sofort fällig.
d) Geht die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung und Erinnerung mit Fristsetzung nicht bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.
e) Die Verpflichtung zur Übermittlung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 EUR nicht übersteigt.
4. Unsere Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der verbindlichen Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite oder entsprechendem Werbematerial sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Leistungs- und Preisangaben zu erklären.
b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.
5. Preisänderungen
a) Wir können bis zu 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 8 % des Gesamtpreises verlangen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkurse geändert worden sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden und ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären.
c) Bei Preiserhöhung um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Als Alternative können wir die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise anbieten; dieses Angebot hat der Reisende innerhalb von drei Werktagen anzunehmen, andernfalls verfällt es.
6. Leistungsänderungen
a) Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilen wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes mit.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Ziffer 5 c) Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
7. Rücktritt des Reisenden
a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir folgende pauschale Entschädigungen verlangen, mindestens jedoch 25 EUR:
- Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn: 45 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt bis zwei Wochen vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt bis einen Tag vor Reisebeginn: 75 % des Gesamtreisepreises
- Rücktritt am Abreisetag: 90 % des Gesamtreisepreises
b) Bei Rücktritt von Musical- oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig.
c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Der Rücktritt soll schriftlich oder in Textform (E-Mail) erklärt werden.
8. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, können wir ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 15,00 EUR verlangen. Die Geltendmachung nachweislich höherer Mehrkosten bleibt vorbehalten.
9. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
b) Der Reisende und der Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis — auch dann, wenn der Dritte die Reise nicht antritt.
c) Der Reisende und der Dritte haften als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, pauschaliert mindestens 15,00 EUR. Die Geltendmachung nachweislich höherer Mehrkosten bleibt vorbehalten.
10. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), sind wir verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
11. Störungen durch den Reisenden
Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.
12. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, können wir bei deren Nichterreichen erklären, dass die Reise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall werden wir von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
b) Wir teilen dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 12 a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl mit.
c) Als Alternative können wir die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise anbieten; Ziffer 5 c) Satz 3 gilt entsprechend.
d) Nimmt der Reisende das Alternativangebot nicht an, ist der gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
13. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z. B. Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien oder Zerstörung von Unterkünften berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
c) Wir sind im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung umfasst.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte; die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.
14. Gewährleistung und Abhilfe
Im Falle des Auftretens von Reisemängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 10 und 13 sind zu beachten.
16. Haftungsbeschränkung
a) Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder darauf beruhende gesetzliche Bestimmungen mit Haftungsbeschränkungen, können wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen können Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Leistungen nicht gegen uns geltend gemacht werden.
d) Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.000,00 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Höchstsummen gelten je Reisendem und Reise. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
17. Anzeigepflicht und Verjährung
a) Reisemängel hat der Reisende uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen (§ 651o BGB).
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB).
18. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Wir weisen auf Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des jeweiligen Reiselandes hin, die für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten gelten — vor der Buchung sowie bei zwischenzeitlichen Änderungen vor Reisebeginn.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung unserer Informationspflicht hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise selbst zu schaffen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder Bescheinigungen verpflichtet haben.
c) Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. fehlendes Visum), kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten. Die Ziffern 7 (Rücktritt) und 10 (Reiseabbruch) gelten entsprechend.
19. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Reisende Kaufmann, gilt der Sitz des Busunternehmens Becker als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 1.08.2026
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach § 651 a BGB
Busunternehmen Becker
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Busunternehmen Becker trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Das Busunternehmen Becker verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für den Fall seiner Insolvenz. Die Absicherung umfasst die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, die Sicherstellung der Rückbeförderung.
Ihre wichtigsten Rechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Vertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung der von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Reisepreis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und die Preiserhöhung im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise vor Reisebeginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden vor Reisebeginn jederzeit, d. h. ohne weitere Voraussetzungen, vom Vertrag zurücktreten, gegebenenfalls gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr.
• Der Reisende kann den Vertrag bis zur Beendigung der Reise auch jederzeit kündigen. Der Reiseveranstalter ist dann berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparternAufwendungen zu verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Reisenden umfasst, für dessen Rückbef.rderung zu sorgen. Die Mehrkosten trägt in diesem Fall der Reisende.
• Kann nach Reisebeginn ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden ohne Mehrkosten angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Der Reisende kann den Vertrag kostenfrei kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden, die Pauschalreise hierdurch erheblich beeinträchtigt wird und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. In diesem Fall trägt der Reiseveranstalter die Mehrkosten für eine gegebenenfalls zu veranlassende Rückbef.rderung des Reisenden.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Reisebeginn ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbef.rderung des Reisenden gewährleistet. Das
Busunternehmen Becker hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Insolvenzversicherung abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz vom Busunternehmen Becker verweigert werden.
Stand: 05.06.2023